Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftskunden

Geltungsbereich und Anbieter

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle über www.lemma.com oder www.grammatip.com an Ordbogen A/S eingegangenen Bestellungen sowie für Apps und andere Ordbogen A/S zugehörige Software (im Folgenden: „Ordbogens Produkte“).

Die vorliegenden AGB gelten für gewerbliche Kunden.

Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB, die auf der Internetseite des Vertragspartners Ordbogen A/S abgerufen werden kann.

Ordbogen A/S (im Folgenden: „Ordbogen“) ist eine Gesellschaft nach dänischem Recht mit der Unternehmensnummer (CVR-Nummer) 26 40 40 37 und mit Hauptsitz an folgender Adresse:

Billedskærervej 8
DK-5230 Odense M.

Die Vertragssprache ist ausschließlich Dänisch.

Preise

Falls nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise ausgehend von einer jährlich vorab zu entrichtenden Abonnementzahlung. Die angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der dänischen gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (moms). Der Mehrwertsteuersatz richtet sich jederzeit nach den geltenden dänischen Steuersätzen. Abweichungen hiervon folgen den dänischen und EU-Vorschriften zur Umsatzsteuer.

Ordbogen behält sich das Recht vor, die Preise nach Ablauf einer Abonnement-Laufzeit anzupassen.

Zahlungsbedingungen; Verzug

Zahlungsfrist: 8 Werktage netto ab Rechnungsstellung.

Bei Zahlungsverzug ist Ordbogen dazu berechtigt, den schuldigen Betragmit 2,5% des Betrags pro angefangenem Monat, zu berechnen ab Verfallsdatum, zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug wird außerdem eine Mahngebühr von 20,00 € pro Mahnschreiben erhoben. Außerdem wird mit dem Versand der ersten Mahnung eine Kompensation fällig, vgl. dänisches Zinsgesetz (Renteloven) §9a, Abs. 3. Die Kompensation beträgt derzeit pauschal 50,00 € und ist ohne Mehrwertsteuer(dänisch moms) zu entrichten.

Widerrufsbelehrung

Gewerbliche Vertragsabschlüsse unterliegen nicht dem dänischen Verbraucherschutzrecht (Forbrugeraftaleloven) und der Anspruch auf 14 Tage Widerrufsrecht entfällt.

Kündigung

Die Kündigung eines Abonnements für gewerbliche Kunden muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Abonnementlaufzeit schriftlich an Ordbogen oder per Mail an business@lemma.com erfolgen. Eine Änderung des Abonnements muss ebenfalls 3 Monate vor Ablauf der Abonnementlaufzeit schriftlich mitgeteilt werden.

Gewerbliche Abonnements werden automatisch verlängert, sofern sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Abonnementlaufzeit gekündigt wurden.

EU-Verordnung über personenbezogene Daten
Vereinbarung mit dem Datenverarbeiter

Gemeinden, Schulen, eigenständige gemeinnützige Einrichtungen und andere, die Lemma GmbH Produkte verwenden, sind die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen im Sinne der EU-Verordnung über personenbezogene Daten, entsprechend ist Ordbogen der Datenverarbeiter. Der Verantwortliche ist verpflichtet, spätestens mit Beginn der Zusammenarbeit eine Datenverarbeitungs-Vereinbarung mit Ordbogen abzuschließen. Ordbogen sendet vor Beginn der Zusammenarbeit eine Vorlage für eine Vereinbarung zu. Das Fehlen einer Datenverarbeitungs-Vereinbarung kann zur Folge haben, dass der Zugang zu Ordbogens Produkten verweigert wird, bis eine Vereinbarung vorliegt.

Cookie-Richtlinien und Datenschutzbestimmungen

Wir verweisen im Übrigen auf Ordbogens Cookie-Richtlinien und Datenschutzbestimmungen, in der die erhobenen (personenbezogenen) Daten sowie die Rechte und Pflichten der betroffenen Person beschrieben werden.

Reklamation und Haftung

Bei Feststellung von Fehlern oder Mängeln obliegt es dem Kunden, schnellstmöglich und nicht später als 8 Tage nach Feststellung des Fehlers oder Mangels, Ordbogen mittels einer schriftlichen Reklamation hierüber zu unterrichten.

Falls technische Probleme auftreten, ist Ordbogen lediglich dazu verpflichtet, Abhilfe für dieses Problem zu leisten. Der Kunde kann darüber hinaus keine Ansprüche auf Entschädigung oder Kompensation für den Zeitraum zwischen Auftreten und Beheben des Fehlers geltend machen.

Falls dem Problem fehlerhafte Anwendung von Software oder Hardware durch den Kunden zugrunde liegt, behält Ordbogen sich das Recht vor, die ausgeführten Arbeiten zur Behebung des Problems zu branchenüblichen Preisen in Rechnung zu stellen. Falls Ordbogen Reparatur, Behebung des Mangels oder Ersatz durch ein gleichartiges Produkt anbietet, so hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Schadensersatz oder Erstattung. Ordbogen übernimmt keine Haftung für jegliche Verzögerung, die aus der Abhilfe des Problems oder dem Ersatz des Produktes resultiert.

Ordbogen ist zu keinem Zeitpunkt haftbar für Verlust oder Schaden, der sich auf die Benutzung von Ordbogens Produkten zurückführen lässt, weder direkt noch indirekt. Der Kunde muss Ordbogen in dem Umfang schadlos halten, in dem Ordbogen für einen solchen Verlust oder Schaden haften könnte.

Missbrauch
Lizenzmissbrauch

Benutzernamen und Passwörter sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zum eigenen (internen) Gebrauch verwendet werden. Sollte Ordbogen feststellen, dass ein Missbrauch des Benutzernamens und Passworts stattgefunden hat, wird dem Kunden eine Konventionalstrafe in Höhe von 1.000 € pro Verstoß auferlegt. Beruht der Missbrauch auf einem anhaltenden Zustand, der in Widerspruch mit den Vertragsbedingungen steht, wird jeder Tag als ein neuer Verstoß betrachtet und zieht daher eine erneute Konventionalstrafe in Höhe von 1.000 € pro angefangenem Tag nach sich. Es wird nicht zwischen Feiertagen und Werktags unterschieden.

Missbrauch einer Netzwerkvereinbarung

Unter einer Netzwerkvereinbarung versteht man eine vertragliche Vereinbarung, die eine abgesprochene Anzahl Lizenzen umfasst. Jede Lizenz erteilt einer natürlichen Person das Recht zur Verwendung des Netzwerks. Sollte die Anzahl der natürlichen Personen mit -direktem oder indirektem- Zugang zum Netzwerk die Anzahl der Lizenzen übersteigen, wird dies als Vertragsverstoß betrachtet und mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 5.000 DKK pro Verstoß geahndet.

Bei allen Formen von Missbrauch ist Ordbogen dazu berechtigt, eine Entschädigung nach allgemeinem dänischen Recht geltend zu machen, falls ein wirtschaftlicher Schaden von über 5.000 DKK pro Verstoß oder per angefangenem Tag nachgewiesen werden kann.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Teilweise oder vollständige Vervielfältigung, Übertragung, Verbreitung oder jegliche Form von Speicherung sowie Vorführung von Inhalten an andere als den unmittelbar Berechtigten darf nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Ordbogen und eventuellen berechtigten Dritten vorgenommen werden.

Jegliches Material auf und in Verbindung mit Ordbogens Produkten - Bilder, Grafiken, Texte, Beispiele, Beschreibungen, Hardware, Programmcode u.a.m. - sowie sämtliche Rechte an Domänen, Warenzeichen u.a.m. gehören Ordbogen und Dritten, die Rechte daran besitzen.

Sollte der Kunde Urheber-, Marken-, Design- oder andere Rechte verletzen, wird dem Kunden eine Konventionalstrafe in Höhe von 20.000 € pro Verstoß auferlegt. Beruht der Missbrauch auf einem anhaltenden Zustand, der mit den Vertragsbedingungen in Widerspruch steht, wird jeder Tag als ein neuer Verstoß betrachtet und zieht daher eine erneute Konventionalstrafe in Höhe von 20.000 € pro angefangenem Tag nach sich. Es wird nicht zwischen Feiertagen und Werktags unterschieden.

Ordbogen ist des Weiteren dazu berechtigt, eine Entschädigung nach allgemeinem dänischen Recht geltend zu machen, falls ein ökonomischer Verlust von über 20.000 € pro Verstoß nachgewiesen werden kann.

Neben der Entrichtung der Konventionalstrafe kann Ordbogen eine einstweilige Verfügung ohne Sicherheitsleistung erwirken, falls festgestellt werden kann, dass Verbreitung oder Weitergabe von Ordbogens Produkten stattfindet.

Systematische / automatische Datensammlung

Die Suche oder Sammlung -teilweise oder vollständig- von Ordbogens Materialien oder denen Dritter darf nicht durch systematische oder automatische Methoden erfolgen, und die Speicherung von Ordbogens Produkten oder anderem Material auf Medien des Kunden, von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern des Kunden u.a.m. ist nicht zulässig. Sollte die Nutzung von Materialien auf Ordbogens Produkten mit automatischen oder systematischen Methoden gewünscht sein, darf dies nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Ordbogen geschehen. Die automatische oder systematische Gewinnung von Daten wird als unrechtmäßiges Kopieren von Ordbogens Produkten gewertet.

Sollte der Kunde die Bestimmungen zum systematischen oder automatischen Sammeln von Daten verletzen, wird dem Kunden eine Konventionalstrafe in Höhe von 20.000 € pro Verstoß auferlegt. Beruht der Missbrauch auf einem anhaltenden Zustand, der mit den Vertragsbedingungen in Widerspruch steht, wird jeder Tag als ein neuer Verstoß betrachtet und zieht daher eine erneute Konventionalstrafe in Höhe von 20.000 € pro angefangenem Tag nach sich. Es wird nicht zwischen Feiertagen und Werktags unterschieden.

Ordbogen ist des Weiteren dazu berechtigt, eine Entschädigung nach allgemeinem dänischen Recht geltend zu machen.

Bei groben Verstößen wird zusätzlich Strafanzeige gestellt.

Neben der Entrichtung der Konventionalstrafe, der Entschädigung und der Strafanzeige kann Ordbogen eine einstweilige Verfügung ohne Sicherheitsleistung erwirken, falls festgestellt wird, dass Verbreitung oder Weitergabe von Ordbogens Werken stattfindet.

Höhere Gewalt - Force majeur

Jegliche Bestellung wird unter dem Vorbehalt höherer Gewalt, hierunter Krieg, Mobilisierung, Unruhe, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen, Streik, Brand, ausfallende Versorgung, Beschädigung von Ordbogens Produkten, dem Produktionsapparat der Lieferanten, Gesetzesänderungen, Bestimmungen durch EU-Behörden oder jegliches andere Ereignis, das Ordbogen daran hindert oder darin einschränkt, die betreffende Leistung zu liefern oder zu erbringen, entgegengenommen.

Ordbogen kann im Falle höherer Gewalt wählen, den Vertrag teilweise oder vollständig aufzuheben oder die abgesprochene Leistung zu erbringen, sobald das Hindernis für den normalen Ablauf entfällt. Ordbogen kann im Falle höherer Gewalt nicht für direkten oder indirekten Verlust beim Kunden und dessen Kunden als Folge von Nichtlieferung haftbar gemacht werden.

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Jeglicher Rechtsstreit in Bezug auf Vertragsschluss, Auslegung oder Durchführung dieser Bedingungen muss nach dänischem Recht vor dem Gericht Odense, Dänemark als erster Instanz stattfinden. Sollten beide Seiten dies wünschen, kann ein Rechtsstreit alternativ als Schiedsverfahren vor dem Gericht Odense, Dänemark entschieden werden. In diesem Fall legt der Gerichtspräsident am Gericht Odense, Dänemark den Schiedsrichter fest. Das dänische Recht gilt für alle der in dem Sachverhalt beteiligten Vertragsparteien. Die nach dänischem internationalen Privatrecht geltende Möglichkeit von der Anwendung des Rechts eines anderen Staates Gebrauch zu machen, findet keine Anwendung.

Vorbehalt

Druckfehler, Preis- und Kursänderungen sowie Änderungen in der Produktspezifikation sind vorbehalten. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden.

Diese Übersetzung der originalen dänischen allgemeinen Geschäftsbedingungen (Handelsvilkår erhverv) ist ausdrücklich eine Höflichkeitsübersetzung. Bei Uneinigkeit in Bezug auf die Auslegung oder Durchführung dieser Bedingungen ist ausschließlich die dänische Ausgabe bindend. Die dänische Ausgabe ist auf unserer Internetseite (nach Wahl der Sprache Dänisch) zugänglich.

Kontakt

Mail: business@lemma.com
Telefon: +49 40 2999 9082